Verkehrsrecht
Verkehrsrecht betrifft keineswegs nur Verkehrsunfälle, sondern sämtliche rechtliche Probleme und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und mit Kraftfahrzeugen aller Art ergeben können. Dies reicht von Sachmängeln oder dem Fehlen vereinbarter Beschaffenheiten am Fahrzeug, also von Gewährleistungsfragen, über Garantieangelegenheiten bis hin zu zweifelhaften Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere der Onlinehandel spielt dabei eine zunehmende Rolle. Zum Fachgebiet des Verkehrsrechts gehören Rechtsgebiete, wie
- Geltendmachung sämtlicher Ihnen zustehender Schadensersatzansprüche nach unverschuldeten Verkehrsunfällen
- Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Verletzungsfolgen infolge von Unfällen oder Vorfällen jeglicher Art
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflicht- oder der eigenen Kasko- oder Unfallversicherung
- Klärung der oftmals streitigen Haftungsfrage sowie der Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatz- oder Schmerzensgeldbetrages
- Vertretung in sämtlichen Verkehrs-, Bußgeld- und Strafverfahren
- Beratung und Vertretung in allen Führerscheinangelegenheiten (Punkte, Alkohol, MPU, Drogen, usw.)
- Mängel bei gekauften, finanzierten oder geleasten Neu- oder Gebrauchtwagen
Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie hinsichtlich sämtlicher Folgen von Verkehrsunfällen, wie z.B. vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erbringender Leistungen, auch hinsichtlich vieler Positionen, an die Sie zunächst vielleicht gar nicht denken, wie etwa Haushaltsführungsschaden, Umsatzeinbußen, entgangener Gewinn, Entgeltfortzahlungsschaden, Fortkommens- oder Fortbildungsschaden, und vieles mehr.
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