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Rechtsgebiet

Miet- und Wohnungseigentums-Recht

  • Mietvertrag
  • Sonderkündigung
  • Besitzgemeinschaften

Das Fachgebiet des Mietrechts regelt die zwischen Vermieter und Mieter bestehenden Rechte und Pflichten. Sowohl im Wohn- als auch im Geschäftsraummietrecht kommt es alltäglich zu Streitigkeiten, beispielsweise über die Beendigung von Mietverhältnissen, den Zustand des Mietobjekts, die Höhe der zu entrichtenden Miete, durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen. Bei solchen Fragestellungen ist entscheidend, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten, damit die getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten und keine wirtschaftlichen Nachteile zur Folge haben. Nachdem das Mietrecht durch eine sehr umfangreiche und sich ständig ändernde Rechtsprechung geprägt ist, sollten Sie deshalb durch frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates Ihre Interessen wahren. Daher steht Frau Rechtsanwältin Wolfrum sowohl Mietern als auch Vermietern beispielsweise bei folgenden Fragestellungen zur Verfügung:

Tätigkeiten für Vermieter:

  • Beratung bei der Prüfung der Bonität eines potentiellen Mieters
  • Erstellung und Beratung bei der Abfassung von Mietverträgen
  • Beratung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigungen des Mietobjekts
  • Beratung bei Kündigungen des Mietverhältnisses und Durchsetzung der Räumung
  • Geltendmachung und nötigenfalls gerichtliche Durchsetzung nicht gezahlter Mieten oder Betriebskosten

Tätigkeiten für Mieter:

  • Beratung über die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen
  • Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener Kautionszahlungen
  • Prüfung von Reparaturklauseln im Mietvertrag
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und gegebenenfalls Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
  • Geltendmachung von Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache
  • Prüfung von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigungen) und Abwehr unberechtigter Kündigungen

Bei allen vorstehenden Punkten empfiehlt sich immer eine frühzeitige Beratung, um Streitigkeiten vorzubeugen oder zumindest zu vermeiden, dass im Schadens- oder Streitfall mögliche Ansprüche bereits verjährt oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind. Durch die Spezialisierung und ständige Weiterbildung, insbesondere durch einen Fachanwaltslehrgang in diesem Fachgebiet, ist Frau Rechtsanwältin Stefanie Wolfrum bei sämtlichen Fragen des Mietrechts ihre kompetente Ansprechpartnerin, um die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und durchzusetzen.

Kontakt

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch unter +49 9281 143030 oder per E-Mail an kanzlei@gollwitzer-kollegen.de. Sie finden uns in der Kreuzsteinstraße 7 in 95028 Hof.

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