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Rechtsgebiet

Familienrecht

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht

Zu dem Fachbereich Familienrecht gehören insbesondere:

  • Scheidungsverfahren
  • Unterhalt von Kindern, Ehepartnern, Lebenspartnern, sowie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Eltern
  • Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten
  • Hausratsverfahren
  • internationales Scheidungsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
  • Namensrecht
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz und Vertretung der Opfer
  • Entwurf und Beratung hinsichtlich Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  • Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist besonders komplex, zumeist sehr emotionsbeladen und durch die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet. Das Problem in familienrechtlichen Angelegenheiten liegt häufig nicht in den Prozessen vor Gericht, sondern in den zwischenmenschlichen Problemen, die hinter der mit einer Trennung zusammenhängenden, unterschiedlichen Sach-, Interessen- und Rechtslage verborgen sind. Daher ist hier nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, kreativ, vorausschauend und psychologisch einfühlsam sowie taktisch geschickt vorzugehen. Eine Fachanwältin für Familienrecht ist hierauf spezialisiert. Eine durch umfassende und umfangreiche Prüfung nachgewiesene theoretische wie auch praktische Erfahrung sowie regelmäßige, fachspezifische Fortbildungen zeichnen einen Fachanwalt für Familienrecht aus.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch unter +49 9281 143030 oder per E-Mail an kanzlei@gollwitzer-kollegen.de. Sie finden uns in der Kreuzsteinstraße 7 in 95028 Hof.

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