Verkehrsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Schlichtungsstelle
Forderungseinzug
Mietrecht
ARBEITSRECHTZu dem von RA Kai Gollwitzer betreuten Fachgebiet des
"Arbeitsrechts", in dem er bereits im Jahre 2004 die besonderen theoretischen
Kenntnisse für den Erwerb der Bezeichnung des "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
erworben hat und sich auf diesem Gebiet seither in regelmäßigen Schulungen
fortbildet, gehören insbesondere alle Fragen hinsichtlich
Trotz hoher Arbeitslosigkeit erwirbt der größte Teil der Betroffenen seinen Lebensunterhalt durch Arbeit. Für die hierbei auftretenden Probleme, ist Herr RA Gollwitzer kompetent und erfahren, um mit Ihnen eine optimale Lösung zu erarbeiten und Sie konsequent in arbeitsgerichtlichen Prozessen zu vertreten. |
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RECHTSANWALT |
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VERKEHRSRECHTIm Fachbereich des Verkehrsrechts befasse ich mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht keineswegs nur mit Verkehrsunfällen, sondern mit sämtlichen
rechtlichen Problemen und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem
Straßenverkehr und mit Kraftfahrzeugen aller Art ergeben können. Dies reicht von
Sachmängeln oder dem Fehlen vereinbarter Beschaffenheiten am Fahrzeug, also von
Gewährleistungsfragen, über Garantieangelegenheiten bis hin zu zweifelhaften
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Insbesondere der
Internet-Kauf spielt dabei eine zunehmende Rolle. Selbstverständlich gehören zum
Fachgebiet des Verkehrsrechts auch die klassischen Rechtsgebiete,
wie
Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend und
kompetent hinsichtlich sämtlicher Folgen von Verkehrsunfällen, wie vom
Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzender
Wiederbeschaffungskosten, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten,
Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Rentenansprüchen,
Schmerzensgeld, aber auch hinsichtlich vieler Positionen, an die Sie zunächst
vielleicht gar nicht denken, wie etwa Haushaltsführungsschaden, Umsatzeinbußen, entgangener Gewinn, entgangener Urlaubszeit,
Fortkommens- oder Fortbildungsschaden, Entgeldfortzahlungsschaden, und
unzähliges mehr. |
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RECHTSANWALT |
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FAMILIENRECHTWenn es um Familienrecht geht, steht Ihnen Frau RAin
Zach als kompetente Ansprechpartnerin und zugleich als Fachanwältin für
Familienrecht insbesondere in folgenden Problemstellungen zur Verfügung:
Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist besonders komplex, zumeist sehr emotionsbeladen und durch die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet. Das Problem in familienrechtlichen Angelegenheiten liegt häufig nicht in den Prozessen vor Gericht, sondern in den zwischenmenschlichen Problemen, die hinter der mit einer Trennung zusammenhängenden, unterschiedlichen Sach-, Interessen- und Rechtslage verborgen sind. Daher ist hier nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, kreativ, vorausschauend und psychologisch einfühlsam sowie taktisch geschickt vorzugehen. Dies kann nur von einem Spezialisten gewährleistet werden! Eine Fachanwältin für Familienrecht ist hierauf spezialisiert. Eine durch umfassende und umfangreiche Prüfung nachgewiesene theoretische wie auch praktische Erfahrung sowie regelmäßige, fachspezifische Fortbildungen zeichnen einen Fachanwalt für Familienrecht aus. In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen daher Frau Rechtsanwältin Andrea Zach als Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Gollwitzer & Kollegen zur Verfügung. |
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RECHTSANWÄLTIN |
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ERBRECHTIn unserer Beratungs- und Vertretungspraxis im Erbrecht geht es einerseits um die Frage der vorausschauenden Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge, andererseits um den bereits eingetretenen Erbfall sowie die damit verbundene Durchsetzung oder die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sowie der Pflichtteilsansprüche. Die hiermit einhergehenden Probleme sind äußerst vielschichtig, kompliziert und geprägt von der Rechtsprechung der Gerichte. Häufig stellen sich dem Ratsuchenden beispielsweise folgende Fragen:
In diesen sowie in allen anderen erberchtlichen Fragen sollten Sie sich an mich als Spezialistin wenden. Im Rahmen meiner Fachanwaltsausbildung im Familienrecht habe ich auch erbrechtliche Kenntnisse erweitert und vertieft und stehe Ihnen in diesem Fachbereich gerne zur Verfügung. |
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RECHTSANWÄLTIN |
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Rechtsanwalt Kai Gollwitzer betreibt zugleich eine Gütestelle nach dem Bayerischen SchlichtungsgesetzUnsere Kanzlei ist anerkannte Schiedsstelle
nach Art. 5 BaySchlG. Seit 01.09.2001 gilt in Bayern das Gesetz zur
obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur
Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches
Schlichtungsgesetz - BaySchlG). Im Rahmen der freiwilligen Streitschlichtung können Sie
mit meiner Hilfe zunächst eigene Schlichtungsregeln vereinbaren und unter meiner
fachkundigen Anleitung des gemeinsam mit der Gegenseite eine den beiderseitigen
Interessen gerecht werdende Lösung erarbeiten. Eine im Rahmen dieses sogenannten
Mediationsverfahrens erzielte Einigung stellt einen Parteivergleich dar. Da ich
als anwaltliche Gütestelle gem. Art. 5 III 1 BaySchlG zivilprozessual anerkannte
Institution bin, kann einer vor mir im Rahmen der freiwilligen
Streitschlichtung/Mediation als anwaltlicher Gütstelle erzielten
Schlichtungsvereinbarung problemlos der Charakter eines Vollstreckungstitels
verliehen werden. Die Vollstreckungsklausel erteilt dann der Rechtspfleger des
Amtsgerichts Hof. Diese vereinfachte Erlangung eines Titels ist insbesondere für
Mediationsverfahren vorteilhaft. Sofern also eine freiwillige
Schlichtung/Mediation für Sie in Betracht kommt, setzen Sie sich bitte zunächst
mit mir zur Besprechung näherer Einzelheiten in Verbindung. In sämtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei
Ehrverletzungen und oben genannten freiwilligen Schlichtungen können Sie sich an
Herrn RA Kai Gollwitzer wenden und einen - teils auch prozessual zwingend
vorgesehenen - Schlichtungstermin vereinbaren. Zwingend vorgesehen ist dies nach
dem Bayerischen Schlichtungsgesetz vor einer Klageerhebung in folgenden
Fällen:
Insgesamt gibt es also für Sie folgende beiden Möglichkeiten:
RA Kai Gollwitzer ist als zugelassene Schlichtungsstelle in beiden Fällen der richtige Ansprechpartner für Sie! |
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RECHTSANWALT |
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FORDERUNGSEINZUGHaben auch Sie Schuldner, die trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlen? Häufig bedarf es erst eines anwaltlichen Schreibens mit entsprechendem "juristischem Druck" oder gar eines gerichtlichen Mahnbescheides oder oftmals sogar einer Strafanzeige, ehe der Schuldner zur Bezahlung der offenen Forderung bewegt werden kann. Selbstverständlich wägen wir - ganz in Ihrem Interesse - vor jeglichen rechtlichen Schritten sorgfältig mit Ihnen gemeinsam ab, ob und welche Schritte sich zur Beitreibung der offenen Forderung lohnen - schließlich wollen wir unter allen Umständen vermeiden, dass Sie "gutes Geld dem schlechten Geld hinterher werfen"! Wir sind Mitglied bei der Creditreform Hof Hefer, Lippoldt und Ritter KG und
holen gerne jederzeit vor Auslösung von Verfahrens- und Gerichtskosten
einschlägige Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners für Sie ein.
Nachstehend informieren wir Sie über die jeweis aktuellen Basis- und
Verzugszinssätze, die wir selbstverständlich in allen Inkasso-Angelegenheiten
für Sie geltend machen, sofern Sie keinen höheren Zinssatz aus einem anderen
Rechtsgrund beanspruchen können. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank im
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Einen online-Basiszinsrechner finden Sie im übrigen hier, damit Sie sich ein Bild der auf Ihre offene Forderung aufgelaufenen Zinsen machen können. Haben Sie offene Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern - ganz egal aus welchem Rechtsgrund - so zögern Sie nicht und
beauftragen uns mit der außergerichtlichen Geltendmachung
sowie erforderlichenfalls gerichtlichen und
zwangsweisen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, von der
höflichen Zahlungserinnerung bis hin zum Beantragen eines Haftbefehls zur
zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den
Schuldner. |
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RECHTSANWÄLTIN |
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Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummietrecht)Das von Frau
Rechtsanwältin Stefanie Bock betreute Fachgebiet des Mietrechts regelt die
zwischen Vermieter und Mieter bestehenden Rechte und Pflichten. Sowohl im Wohn-
als auch im Geschäftsraummietrecht kommt es alltäglich zu Streitigkeiten,
beispielsweise über die Beendigung von Mietverhältnissen, den Zustand des
Mietobjekts, die Höhe der zu entrichtenden Miete, durchzuführende
Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen. Bei solchen
Fragestellungen ist entscheidend, dass Sie sich von Anfang an richtig
verhalten, damit die getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls auch einer
gerichtlichen Nachprüfung standhalten und keine wirtschaftlichen Nachteile zur
Folge haben. Nachdem das Mietrecht durch eine sehr umfangreiche und sich
ständig ändernde Rechtsprechung geprägt ist, sollten Sie deshalb durch
frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates Ihre Interessen wahren. Daher steht
Frau Rechtsanwältin Bock sowohl Mietern als auch Vermietern beispielsweise bei
folgenden Fragestellungen zur Verfügung: Tätigkeiten für
Vermieter:
Tätigkeiten für Mieter:
Bei allen vorstehenden
Punkten empfiehlt sich immer eine frühzeitige Beratung, um Streitigkeiten
vorzubeugen oder zumindest zu vermeiden, dass im Schadens- oder Streitfall
mögliche Ansprüche bereits verjährt oder aus anderen gründen nicht durchsetzbar
sind. Durch die Spezialisierung und ständige Weiterbildung, insbesondere durch
einen Fachanwaltslehrgang in diesem Fachgebiet, ist Frau Rechtsanwältin
Stefanie Bock bei sämtlichen Fragen des Mietrechts ihre kompetente
Ansprechpartnerin, um die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und durchzusetzen.
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