Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Schlichtungsstelle
Forderungseinzug
Mietrecht


ARBEITSRECHT

Zu dem von RA Kai Gollwitzer betreuten Fachgebiet des "Arbeitsrechts", in dem er bereits im Jahre 2004 die besonderen theoretischen Kenntnisse für den Erwerb der Bezeichnung des "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erworben hat und sich auf diesem Gebiet seither in regelmäßigen Schulungen fortbildet, gehören insbesondere alle Fragen hinsichtlich

  • Abschluss/Durchführung/Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen
  • Prozessführung vor sämtlichen Arbeitsgerichten, also beispielsweise Kündigungsschutzprozesse, Durchsetzung von Kündigungen, Klagen auf Entgeltzahlung, Schadensersatz, Zeugnisberichtigungsklagen, Entfristungsklagen - jeweils selbstverständlich sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des betroffenen Arbeitnehmers
  • Vertretung von Unternehmen in Prozessen mit Betriebsräten in kollektivrechtlichen Angelegenheiten - Wahl der Unternehmensform aus arbeitsrechtlichen Gründen, Statusfeststellungsverfahren, Verfahren gegen Ungleichbehandlung nach dem AGG
  • arbeitsrechtliche Vertragsgestaltungen und Arbeitszeugnisse
  • Vergütungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem MuSchG, dem BUrlG, dem TzBfG, und vieles mehr

Trotz hoher Arbeitslosigkeit erwirbt der größte Teil der Betroffenen seinen Lebensunterhalt durch Arbeit. Für die hierbei auftretenden Probleme, ist Herr RA Gollwitzer kompetent und erfahren, um mit Ihnen eine optimale Lösung zu erarbeiten und Sie konsequent in arbeitsgerichtlichen Prozessen zu vertreten.

RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR
VERKEHRSRECHT

KAI GOLLWITZER

Rechtsanwalt Kai Gollwitzer



VERKEHRSRECHT

Im Fachbereich des Verkehrsrechts befasse ich mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht keineswegs nur mit Verkehrsunfällen, sondern mit sämtlichen rechtlichen Problemen und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und mit Kraftfahrzeugen aller Art ergeben können. Dies reicht von Sachmängeln oder dem Fehlen vereinbarter Beschaffenheiten am Fahrzeug, also von Gewährleistungsfragen, über Garantieangelegenheiten bis hin zu zweifelhaften Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Insbesondere der Internet-Kauf spielt dabei eine zunehmende Rolle. Selbstverständlich gehören zum Fachgebiet des Verkehrsrechts auch die klassischen Rechtsgebiete, wie

  • Geltendmachung sämtlicher Ihnen zustehender Schadensersatzansprüche nach unverschuldeten Verkehrsunfällen
  • Realisierung von Schmerzensgeld nach Verletzungsfolgen infolge von Unfällen oder Vorfällen jeglicher Art
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflicht- oder der eigenen Kasko- oder Unfallversicherung
  • Klärung der oftmals streitigen Haftungsfrage sowie der Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatz- oder Schmerzensgeldbetrages
  • Vertretung in sämtlichen Verkehrs-, Bußgeld- und Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung in allen Führerscheinangelegenheiten (Punkte, Alkohol, MPU, Drogen, usw.)
  • Mängel bei gekauften, finanzierten oder geleasten Neu- oder Gebrauchtwagen

Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend und kompetent hinsichtlich sämtlicher Folgen von Verkehrsunfällen, wie vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzender Wiederbeschaffungskosten, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Rentenansprüchen, Schmerzensgeld, aber auch hinsichtlich vieler Positionen, an die Sie zunächst vielleicht gar nicht denken, wie etwa Haushaltsführungsschaden, Umsatzeinbußen, entgangener Gewinn, entgangener Urlaubszeit, Fortkommens- oder Fortbildungsschaden, Entgeldfortzahlungsschaden, und unzähliges mehr.

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FACHANWALT FÜR
VERKEHRSRECHT



KAI GOLLWITZER

Rechtsanwalt Kai Gollwitzer



FAMILIENRECHT

Wenn es um Familienrecht geht, steht Ihnen Frau RAin Zach als kompetente Ansprechpartnerin und zugleich als Fachanwältin für Familienrecht insbesondere in folgenden Problemstellungen zur Verfügung:

  • Scheidungsverfahren
  • Unterhalt von Kindern, Ehepartnern, Lebenspartnern, sowie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Eltern
  • Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten
  • Hausratsverfahren
  • internationales Scheidungsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
  • Namensrecht
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz und Vertretung der Opfer
  • Entwurf und Beratung hinsichtlich Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  • Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist besonders komplex, zumeist sehr emotionsbeladen und durch die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet. Das Problem in familienrechtlichen Angelegenheiten liegt häufig nicht in den Prozessen vor Gericht, sondern in den zwischenmenschlichen Problemen, die hinter der mit einer Trennung zusammenhängenden, unterschiedlichen Sach-, Interessen- und Rechtslage verborgen sind. Daher ist hier nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, kreativ, vorausschauend und psychologisch einfühlsam sowie taktisch geschickt vorzugehen. Dies kann nur von einem Spezialisten gewährleistet werden! Eine Fachanwältin für Familienrecht ist hierauf spezialisiert. Eine durch umfassende und umfangreiche Prüfung nachgewiesene theoretische wie auch praktische Erfahrung sowie regelmäßige, fachspezifische Fortbildungen zeichnen einen Fachanwalt für Familienrecht aus. In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen daher Frau Rechtsanwältin Andrea Zach als Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Gollwitzer & Kollegen zur Verfügung.

RECHTSANWÄLTIN
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

ANDREA ZACH

Andrea Zach

ERBRECHT

In unserer Beratungs- und Vertretungspraxis im Erbrecht geht es einerseits um die Frage der vorausschauenden Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge, andererseits um den bereits eingetretenen Erbfall sowie die damit verbundene Durchsetzung oder die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sowie der Pflichtteilsansprüche. Die hiermit einhergehenden Probleme sind äußerst vielschichtig, kompliziert und geprägt von der Rechtsprechung der Gerichte. Häufig stellen sich dem Ratsuchenden beispielsweise folgende Fragen:

    • Was passiert im Falle meines Ablebens mit meinem Vermögen? Wie kann ich die Verteilung optimal und sinnvoll gestalten? 
    • Wie kann ich erreichen, dass nach meinem Ableben mein Vermögen gerecht an meine Nachkommen verteilt werden kann?
    • Was kann ich tun, dass nach meinem Tod mein Ehegatte nicht aus der Wohnung muss und keine Pflichtteile auszahlen muss?
    • Welche Gestaltungsmöglichkeiten für den Todesfall gibt es überhaupt und wo liegen die einzelnen Vor- und Nachteile?
    • Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wie hoch ist dieser und was muss ich alles beachten?
    • Was kann ich als Erbe tun, wenn der Nachlass überschuldet ist und was muss ich in diesem Fall beachten?
    • Was kann ich tun, wenn ich nicht Erbe bin, aber Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung, die der Verstorbene eingerichtet hat?
    • Welche Auskunftsmöglichkeiten stehen mir als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter zu?

      In diesen sowie in allen anderen erberchtlichen Fragen sollten Sie sich an mich als Spezialistin wenden. Im Rahmen meiner Fachanwaltsausbildung im Familienrecht habe ich auch erbrechtliche Kenntnisse erweitert und vertieft und stehe Ihnen in diesem Fachbereich gerne zur Verfügung.

      RECHTSANWÄLTIN
      FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

      ANDREA ZACH

      Andrea Zach

      Rechtsanwalt Kai Gollwitzer betreibt zugleich eine Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz

      Unsere Kanzlei ist anerkannte Schiedsstelle nach Art. 5 BaySchlG. Seit 01.09.2001 gilt in Bayern das Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG).
       
      Im Rahmen der freiwilligen Streitschlichtung können Sie mit meiner Hilfe zunächst eigene Schlichtungsregeln vereinbaren und unter meiner fachkundigen Anleitung des gemeinsam mit der Gegenseite eine den beiderseitigen Interessen gerecht werdende Lösung erarbeiten. Eine im Rahmen dieses sogenannten Mediationsverfahrens erzielte Einigung stellt einen Parteivergleich dar. Da ich als anwaltliche Gütestelle gem. Art. 5 III 1 BaySchlG zivilprozessual anerkannte Institution bin, kann einer vor mir im Rahmen der freiwilligen Streitschlichtung/Mediation als anwaltlicher Gütstelle erzielten Schlichtungsvereinbarung problemlos der Charakter eines Vollstreckungstitels verliehen werden. Die Vollstreckungsklausel erteilt dann der Rechtspfleger des Amtsgerichts Hof. Diese vereinfachte Erlangung eines Titels ist insbesondere für Mediationsverfahren vorteilhaft. Sofern also eine freiwillige Schlichtung/Mediation für Sie in Betracht kommt, setzen Sie sich bitte zunächst mit mir zur Besprechung näherer Einzelheiten in Verbindung.
      In sämtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ehrverletzungen und oben genannten freiwilligen Schlichtungen können Sie sich an Herrn RA Kai Gollwitzer wenden und einen - teils auch prozessual zwingend vorgesehenen - Schlichtungstermin vereinbaren. Zwingend vorgesehen ist dies nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz vor einer Klageerhebung in folgenden Fällen:

      1. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt.
      2. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Überwuchs nach § 910 BGB.
      3. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Hinüberfalls nach § 911 BGB.
      4. Streitigkeiten über Ansprüche wegen eines Grenzbaumes nach § 923 BGB.
      5. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Artikel 43 - 54 AGBGB geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt.
      6. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

      Insgesamt gibt es also für Sie folgende beiden Möglichkeiten:

      • zwei streitende Parteien wenden sich einvernehmlich an einen Rechtsanwalt als Schlichtungsstelle, der keine der beiden Parteien vertritt, oder
      • diejenige Partei, die eine Klage erheben will, wendet sich vor Klageerhebung an eine zugelassene Schlichtungsstelle.

      RA Kai Gollwitzer ist als zugelassene Schlichtungsstelle in beiden Fällen der richtige Ansprechpartner für Sie!

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      KAI GOLLWITZER

      Rechtsanwalt Kai Gollwitzer



      FORDERUNGSEINZUG

      Haben auch Sie Schuldner, die trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlen? Häufig bedarf es erst eines anwaltlichen Schreibens mit entsprechendem "juristischem Druck" oder gar eines gerichtlichen Mahnbescheides oder oftmals sogar einer Strafanzeige, ehe der Schuldner zur Bezahlung der offenen Forderung bewegt werden kann. Selbstverständlich wägen wir - ganz in Ihrem Interesse - vor jeglichen rechtlichen Schritten sorgfältig mit Ihnen gemeinsam ab, ob und welche Schritte sich zur Beitreibung der offenen Forderung lohnen - schließlich wollen wir unter allen Umständen vermeiden, dass Sie "gutes Geld dem schlechten Geld hinterher werfen"!

      Wir sind Mitglied bei der Creditreform Hof Hefer, Lippoldt und Ritter KG und holen gerne jederzeit vor Auslösung von Verfahrens- und Gerichtskosten einschlägige Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners für Sie ein. Nachstehend informieren wir Sie über die jeweis aktuellen Basis- und Verzugszinssätze, die wir selbstverständlich in allen Inkasso-Angelegenheiten für Sie geltend machen, sofern Sie keinen höheren Zinssatz aus einem anderen Rechtsgrund beanspruchen können.

      Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
      Einen online-Basiszinsrechner finden Sie im übrigen hier, damit Sie sich ein Bild der auf Ihre offene Forderung aufgelaufenen Zinsen machen können.

      Haben Sie offene Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern - ganz egal aus welchem Rechtsgrund - so zögern Sie nicht und beauftragen uns mit der außergerichtlichen Geltendmachung sowie erforderlichenfalls gerichtlichen und zwangsweisen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, von der höflichen Zahlungserinnerung bis hin zum Beantragen eines Haftbefehls zur zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den Schuldner.

      RECHTSANWÄLTIN
      FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

      ANDREA ZACH

      Andrea Zach


      RECHTSANWÄLTIN

      Wirtschaftsjuristin
      (Univ. Bayreuth)

      STEFANIE WOLFRUM
      (geb. Bock)

      Andrea Zach

      Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummietrecht)

      Das von Frau Rechtsanwältin Stefanie Bock betreute Fachgebiet des Mietrechts regelt die zwischen Vermieter und Mieter bestehenden Rechte und Pflichten. Sowohl im Wohn- als auch im Geschäftsraummietrecht kommt es alltäglich zu Streitigkeiten, beispielsweise über die Beendigung von Mietverhältnissen, den Zustand des Mietobjekts, die Höhe der zu entrichtenden Miete, durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen. Bei solchen Fragestellungen ist entscheidend, dass Sie sich von Anfang an richtig verhalten, damit die getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten und keine wirtschaftlichen Nachteile zur Folge haben. Nachdem das Mietrecht durch eine sehr umfangreiche und sich ständig ändernde Rechtsprechung geprägt ist, sollten Sie deshalb durch frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates Ihre Interessen wahren. Daher steht Frau Rechtsanwältin Bock sowohl Mietern als auch Vermietern beispielsweise bei folgenden Fragestellungen zur Verfügung:
       
      Tätigkeiten für Vermieter:

      • Beratung  bei der Prüfung der Bonität eines potentiellen Mieters
      • Erstellung und Beratung bei der Abfassung von Mietverträgen
      • Beratung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechungen
      • Durchsetzung von Mieterhöhungen
      • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigungen des Mietobjekts
      • Beratung bei Kündigungen des Mietverhältnisses und Durchsetzung der Räumung
      • Geltendmachung und nötigenfalls gerichtliche Durchsetzung nicht gezahlter Mieten oder Betriebskosten


      Tätigkeiten für Mieter:

      • Beratung über die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen
      • Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener Kautionszahlungen
      • Prüfung von Reparaturklauseln im Mietvertrag
      • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und gegebenenfalls Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
      • Geltendmachung von Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache
      • Prüfung von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigungen) und Abwehr unberechtigter Kündigungen
       
      Bei allen vorstehenden Punkten empfiehlt sich immer eine frühzeitige Beratung, um Streitigkeiten vorzubeugen oder zumindest zu vermeiden, dass im Schadens- oder Streitfall mögliche Ansprüche bereits verjährt oder aus anderen gründen nicht durchsetzbar sind. Durch die Spezialisierung und ständige Weiterbildung, insbesondere durch einen Fachanwaltslehrgang in diesem Fachgebiet, ist Frau Rechtsanwältin Stefanie Bock bei sämtlichen Fragen des Mietrechts ihre kompetente Ansprechpartnerin, um die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und durchzusetzen.
      RECHTSANWÄLTIN

      Wirtschaftsjuristin
      (Univ. Bayreuth)

      STEFANIE WOLFRUM
      (geb. Bock)

      Andrea Zach